Unsere Gartenpflegerinnen im Verein
Die Ansprüche an die Beratung im Freizeitgartenbau steigen mit dem wachsenden Natur- und
Umweltbewusstsein der Bevölkerung stetig. Sowohl Mitglieder als auch interessierte Bürger sehen
im Gartenbauverein den kompetenten Ansprechpartner bei Fragen rund um den Hausgarten. Um
diesen Erwartungen gerecht zu werden, sollte nach der Vorstellung des Landesverbandes in jedem
Verein mindestens ein versierter Gartenpfleger/in tätig sein. Denn nur dann ist es möglich, das
fachliche Niveau der Gartenbauvereine zu halten und sogar weiter zu steigern.
Aufgaben der Gartenpflegerinnen:
Was dürft Ihr Vereinsmitglieder von „euren Gartenpflegerinnen“ in der Beratung und Betreuung
erwarten?
Ihr könnt euch zum Beispiel über die richtige Bepflanzung eures Hausgartens beraten lassen,
dazu zählen:
• natürliche Pflanzenschutzmaßnahmen
• der schonende Einsatz der richtigen Düngemittel
• die Auswahl der entsprechenden Blumen, Stauden und Bäume
• Schnitt- und Pflegemaßnahmen von Gehölzen und Stauden usw.
• Tipps zum Anlegen eines Insekten- und vogelfreundlichen Gartens mit Beratung über
autochthone Pflanzen zur Förderung der Artenvielfalt (u.a. Insekten und Vögel).
darüber hinaus sind sie beratend und aktiv in der Pflege der von uns betreuten Flächen in der
Gemeinde tätig.
Die Gartenpflegerinnen werden/ wurden vom Bayerischer Landesverband
für Gartenbau und Landespflege e. V. ausgebildet.
Dazu sollte man über diese Ausbildung folgendes wissen:
Der Landesverband hat sich verpflichtet, die für die Vereine tätigen Gartenpfleger zu betreuen. Hat
sich ein Gartenfreund zur Ausbildung entschlossen, durchläuft er ein Ausbildungsprogramm von
insgesamt mindestens 80 Stunden. In diesem Rahmen erhält er z.B. Informationen über Allgemeine
Pflanzenkunde, Bodenkunde und Pflanzenernährung bis zu den Grundlagen der Bepflanzung eines
Gartens. Selbstverständlich wird das Theoretische vertieft durch praktische Übungen im Obst- und
Ziergehölz- Schnitt.
Die Ausbildung zum Gartenpfleger erfolgt in einem dreistufigen System, das die Kreis-, Bezirks- und
Landesebene umfasst. Um ein einheitliches Niveau zu gewährleisten, ist für die Teilnahme an der
jeweils nächsthöheren Stufe ein Nachweis über die Absolvierung der darunterliegenden
Ausbildungsstufe vorzulegen.
Ist die Ausbildung abgeschlossen, erhält er laufend Informationen über Neuigkeiten auf dem Gebiet
der Gartentechnik sowie des Pflanzenbaues und hier im speziellen des Pflanzenschutzes, in der
Düngung und Züchtung, die es ihm erlauben, immer aktuell zu sein.